Übersicht der neuen
Führerscheinklassen
In Deutschland regelt seit 1998 die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), unter welchen Voraussetzungen bestimmte Kraftfahrzeuge geführt werden dürfen. Am 19. Januar 2013 wurden im Zuge der europaweiten Vereinheitlichung der Fahrerlaubisklassen eine neue Verordnung erlassen, wonach nunmehr 16 Führerscheinklassen existieren.
Führerscheinklassen für Motorrad
Klasse AM:
Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge.
Klasse A:
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung.
Klasse A1:
Krafträder bis zu einem Hubraum von 125 ccm und 11 kW Leistung.
Klasse A2:
Kafträder bis zu einer Leistung von 35 kW.
Führerscheinklassen für Pkw
Klasse B:
bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse.
Klasse BF17:
bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (ab 17 Jahren mit Begleitung).
Klasse B96:
zwischen 3.500 kg und 4.250 kg zulässige Gesamtmasse, mit Anhänger.
Klasse BE:
Fahrzeuge der Klasse B in Verbindung mit einem Anhänger bis 3.500 kg.
Führerscheinklassen für Lkw und Busse
Klasse C:
über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse.
Klasse C1:
bis 7.500 kg zulässige Gesamtmasse.
Klasse CE:
Fahrzeuge der Klasse C in Verbindung mit einem Anhänger über 750 kg.
Klasse C1E:
Fahrzeuge der Klasse C1 in Verbindung mit einem Anhänger über 750 kg sowie solche der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg.
Klasse D:
Transport mehr als 16 Personen (ohne Fahrer).
Klasse D1:
bis 8 m Länge und Transport von acht bis 16 Personen (ohne Fahrer).
Klasse DE:
Fahrzeuge der Klasse D in Verbindung mit einem Anhänger über 750 kg.
Klasse D1E:
Fahrzeuge der Klasse D1 in Verbindung mit einem Anhänger über 750 kg.
Sonderklassen
Klasse L:
Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h.
Klasse T:
Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaftliche bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h.
Mofa-Führerschein
Einsitzige Fahrräder (einspurig) mit Hilfsmotor bei einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Quad-Führerschein
Kraftfahrzeug mit Sitzbank und vier Rädern (Quad).